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ALLGEMEIN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – GÜLTIG AB 1.September 2018

BON PASTAIO Schweiz AG (nachstehend «die Gesellschaft»)

Artikel 1: Anwendungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend «die AGB») gelten für alle Bestellungen von Produkten, die an Kunden mit Sitz in der Schweiz und Fürstentum Lichtenstein geliefert und diesen in Rechnung gestellt werden.

1.2 Jede an die Gesellschaft erteilte Bestellung impliziert die vollständige Annahme der vorliegenden AGB unter Ausschluss jeder Ausnahme und jedes Vorbehalts. Diese AGB haben Vorrang vor jeder gegenteiligen Bestimmung, die möglicherweise in Bestellscheinen des Kunden, seinen Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder jedem sonstigen vom Kunden stammenden Dokument enthalten sind. Im Fall einer ordnungsgemäss vom Kunden und der Gesellschaft unterzeichneten Vereinbarung hat jedoch jede Klausel in dieser Vereinbarung, die sich als gegenteilig zu einer Klausel der vorliegenden AGB erweist, automatisch Vorrang vor besagter Klausel der AGB.

1.3 Der Umstand, dass die Gesellschaft zu irgendeinem Zeitpunkt irgendeine Klausel der vorliegenden ABG nicht geltend macht, kann nicht so ausgelegt werden, als stelle dies einen Verzicht auf eine spätere Geltendmachung dar.

1.4 Die vorliegenden AGB heben alle früher veröffentlichten AGB auf und ersetzen sie. Sie können jederzeit ohne Vorankündigung von der Gesellschaft geändert werden, wobei als vereinbart gilt, dass derartige Änderungen nicht für bereits vorher von der Gesellschaft angenommene Bestellungen gelten.

Artikel 2: Bestellungen

Produktbestellungen erfolgen per Telefon, Brief, Fax, elektronischen Datenaustausch oder über das Verkaufsteam der Gesellschaft. Verkäufe werden erst mit der Erfassung und Validierung von Bestellungen durch die Gesellschaft gültig. Kundenbestellungen, die sich auf Sonderprodukte beziehen, sind Gegenstand von Bedingungen, die einvernehmlich zwischen dem Kunden und der Gesellschaft definiert werden. Der Mindestbestellwert beträgt CHF 260.00 pro Bestellung /Lieferung. Unter CHF 180.00 pro Bestellung ist keine Lieferung möglich. Bei Bestellungen zwischen CHF 180.00 und CHF 259.00 verrechnen wir einen Frachtzuschlag von CHF 20.00.

Artikel 3: Lieferungen – Rücksendung von Produkten - Gefahrübergang

3.1 Die Lieferung kann erst erfolgen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen oder jeder sonstigen Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft nachgekommen ist.

3.2 Der Kunde hat den Zustand der Produkte bei ihrer Lieferung zu überprüfen und Beanstandungen sofort, spätestens jedoch 24 Stunden nach Erhalt der Ware zu melden. Unbeschadet der gegenüber dem Frachtführer zu ergreifenden Massnahmen sind Vorbehalte oder Reklamationen wegen offensichtlicher Sachmängel oder Nichtkonformität des gelieferten Produkts mit dem bestellten Produkt oder dem Lieferschein vom Kunden schriftlich zu formulieren, zu begründen und mitsamt den erforderlichen Belegen an die auf der Rückseite genannte Adresse der Gesellschaft innerhalb einer Frist von höchstens achtundvierzig (48) Stunden nach dem Lieferdatum der Produkte zu senden. Andernfalls gelten die gelieferten Produkte unwiderruflich als der Bestellung entsprechend und frei von jedem offensichtlichen Sachmangel. Eine Rücksendung der Produkte durch den Kunden kann nur nach vorhergehender Einholung der Einwilligung der Gesellschaft und innerhalb von fünfzehn (10) Arbeitstagen nach Lieferung erfolgen. In jedem Fall, in dem die Rücksendung der Waren dem Kunden zuzurechnen ist, sind die Retouregebühren vom Kunden zu begleichen. Eine Reklamation kann bei Nichteinhaltung dieser Formalitäten und der Frist durch den Kunden nicht rechtsgültig akzeptiert werden. Die Gebühren und die Gefahr der Rücksendung sind stets durch den Kunden zu tragen.

3.3 Die Gefahr geht über: bei Anlieferung durch unsere oder in unserem Auftrag fahrende Fahrzeuge mit der Übergabe an den vom Kunden angegebenen Bestimmungsort. Die Gefahr geht über: bei Abholung durch den Kunden oder durch ein in seinem Auftrag fahrendes Fahrzeug, wenn die Ware den Lagerraum bzw. die Rampe verlassen hat. Es obliegt dem Kunden, im Fall von Havarien oder Fehlmengen alle notwendigen Massnahmen entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften gegenüber dem Frachtführer zu ergreifen. Bei unverschuldeter Beeinträchtigung unserer Liefermöglichkeiten resp. bei höherer Gewalt ist die Gesellschaft von der Lieferpflicht entbunden, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht. Als Fälle höherer Gewalt gelten unter anderem auch Transportbehinderungen z.B. infolge Erdrutsch, Schnee, Sperrung durch die Behörden, Streiks etc.

3.4 Für Lieferungen verwendete Paletten, Rollen und sonstige Verpackungen (ausser Kartons) bleiben Eigentum der Verkäuferin und sind an sie zurückzugeben. Andernfalls wird dem Kunden ein dem Wert der Paletten, Rollen und sonstigen Verpackungen (ausser Kartons) entsprechender Betrag in Rechnung gestellt.

Artikel 4: Haftung – Garantie

4.1 Um die Qualität unserer Tiefkühlprodukte zu wahren, sind diese in einer Tiefkühlzelle-/Truhe bei einer Temperatur von mindestens –18°C zu lagern und nach dem Prinzip «First in, first out» zu entnehmen. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen ist eine Rücknahme oder Schadenersatz – aus welchem Grund auch immer – ausgeschlossen.

4.2 Vor jedem Weiterverkauf an Dritte hat der Kunde sicherzustellen, dass Stückzahl und Gewicht der Produkte tatsächlich den auf den Verpackungen gemachten Angaben entsprechen.

4.3 Für die gelieferten Produkte gilt eine Sachmängelgewähr für einen Zeitraum, der das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) nicht übersteigen darf. Um seine Rechte geltend zu machen, hat der Kunde die Gesellschaft über verborgene Sachmängel innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach ihrer Entdeckung zu informieren.

4.4 Für den Fall, dass die Haftung der Gesellschaft nachgewiesen wird, ist diese auf die vollständige oder teilweise Erstattung ihres Wertes beschränkt, wobei jede Entschädigung oder Schadenersatzansprüche ausgeschlossen sind. Wenn sich die Bestellung aus mehreren Lieferungen zusammensetzt, ändert der eine Lieferung betreffende Mangel nicht die durch die anderen Lieferungen bedingten wechselseitigen Verpflichtungen. 

Artikel 5: Preise

5.1 Die Produkte der Gesellschaft, mit Ausnahme von Sonderprodukten, die auf Rechnung eines Kunden hergestellt werden, werden stets zu den am Tag der Annahme der Bestellung durch die Gesellschaft geltenden Preisen in Rechnung gestellt.

5.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich Steuern, franko Domizil bzw. Talstation. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, ihre Preise jederzeit zu ändern. Jeder Lieferung entspricht nur eine einzige Rechnung. Jede Änderung des geltenden MwSt.-Satzes wird zu dem von der öffentlichen Verwaltung vorgeschriebenen Datum umgesetzt.

5.3 Der Kunde kann in den Genuss von Rabatten, Nachlässen, Rückvergütungen und sonstigen Preisreduzierungen zu Bedingungen und gemäss Modalitäten kommen, die ihm von der Gesellschaft mitgeteilt werden.

Artikel 6: Zahlungsbedingungen

6.1 Ausser bei Sondervereinbarungen, wie sie in der an den Kunden adressierten Rechnung angegeben werden, sind die Produkte vollständig und in Form einer einzigen Überweisung innerhalb einer Frist von fünfzehn (20) Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Zahlung eines Pauschalbetrags sind ausführliche Angaben zu den so beglichenen Rechnungen unentgeltlich und gemeinsam mit der Zahlung zu übermitteln. Bei Vorauszahlung besteht kein Recht auf Skonto.

6.2 Jede zum vorgesehenen Datum nicht gezahlte Rechnung wird um Zinsen zum monatlichen Satz von 5% des Betrags inkl. MwSt. erhöht, mit einer Mahngebühr von CHF 10.00 ab der 2. Mahnung. Zum ursprünglichen Betrag kommen zudem mögliche Inkassogebühren hinzu. Diese Zinsen und Gebühren sind von Rechts wegen ab dem Tag nach dem in der Rechnung genannten Zahlungstermin auf einfaches Verlangen der Gesellschaft zahlbar.

6.3. Jede an die Gesellschaft geleistete Zahlung wird auf die ihr geschuldeten Beträge angerechnet, und zwar unabhängig davon, aus welchem Grund diese zahlbar sind, wobei mit den am längsten fälligen Beträgen begonnen wird.

6.4 Bei Nichtbegleichung einer fälligen Rechnung oder Änderung der finanziellen und/oder rechtlichen Situation des Kunden, die das Inkasso der Forderung der Gesellschaft bedrohen könnte, werden alle ihre Forderungen gegen den Kunden sofort zahlbar, einschliesslich der noch nicht fälligen Beträge; dies gilt unabhängig davon, welche Zahlungsweise vereinbart worden ist und ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Darüber hinaus behält sich die Gesellschaft das Recht vor, sofortige Zahlung vor jeder Lieferung bei einer neuen Bestellung zu verlangen.

Artikel 7: Aufhebung – Unterbrechung - Garantieforderung

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, den Verkauf sofort und von Rechts wegen ganz oder teilweise aufzuheben oder zu unterbrechen oder Garantien zu verlangen, falls es zu irgendeiner Änderung der finanziellen und/oder rechtlichen Situation des Kunden kommt, die ihre Forderung bedrohen könnte, bei Verstössen gegen geltendes Recht und/oder im Fall von höherer Gewalt oder Ereignissen, die die Produktion, die Beförderung oder die Lieferung der Produkte stoppen oder reduzieren oder die normale Erfüllung des Verkaufs behindern können. Krieg, Mobilisierung, Streiks, Pandemieausbrüche, Maschinenbruch, Feuer und sonstige Unfälle, die die Herstellung verhindern oder reduzieren, gelten als Fälle höherer Gewalt.

Artikel 8: EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSEL

VERKAUFTE PRODUKTE GEHEN ERST DANN IN DAS EIGENTUM DES KUNDEN ÜBER, WENN DER VEREINBARTE PREIS VOLLSTÄNDIG VON DER GESELLSCHAFT BEZAHLT WORDEN IST.

Bon Pastaio Schweiz AG

Wolleraustrasse 15n
CH - 8807 Freienbach

Telefon: +41(0) 44 545 61 61 
sales(at)bonpastaio.ch